Die Ver­bands­ge­mein­den

Die Ver­bands­ge­mein­den sind das obers­te Organ des Abwas­ser­ver­ban­des. Sie beschlies­sen über Aus­ga­ben, wel­che die Finanz­kom­pe­ten­zen der Dele­gier­ten­ver­samm­lung übersteigen.

Jede Gemein­de bestimmt zwei Ver­tre­ter für die Dele­gier­ten­ver­samm­lung des Abwasserverbandes.

Dele­gier­ten­ver­samm­lung

Die Dele­gier­ten­ver­samm­lung setzt sich aus je zwei Dele­gier­ten der Ver­bands­ge­mein­den zusammen.

Aktu­el­ler Prä­si­dent der Dele­gier­ten­ver­samm­lung ist Hans­ruedi Schul­er, Gemein­de­prä­si­dent Beringen.


Die Kom­pe­ten­zen und wich­tigs­ten Auf­ga­ben der Dele­gier­ten­ver­samm­lung sind:

  • Ober­auf­sicht über das Rech­nungs­we­sen und über Bau, Unter­halt und Betrieb gemein­sa­mer Anlagen
  • Erlass eines Finanz­pla­nes, Beschluss über das Bud­get und die Jah­res­rech­nun­gen sowie die jähr­li­che Bericht­erstat­tung an die Verbandsgemeinden
  • Beschluss­fas­sung über neue ein­ma­li­ge Aus­ga­ben im Betra­ge von bis zu Fr. 2‘000‘000.00 sowie über neue jähr­lich wie­der­keh­ren­de Aus­ga­ben von bis zu Fr. 500‘000.00
  • Festlegung/Revision des Kostenverteilers
  • Wahl des Betriebs­lei­ters, der Mit­glie­der des Bau- und Betriebs­aus­schus­ses und des Verbandssekretärs
  • Fest­le­gung des Bau­pro­gramms und Geneh­mi­gung von Ausführungsplänen

Bau- und Betriebsausschuss

Der Bau- und Betriebs­aus­schuss (BBA) besteht aus je einem Ver­tre­ter des Gemein­de­ra­tes der Ver­bands­ge­mein­den. Dem Bau- und Betriebs­aus­schuss gehö­ren zudem – mit bera­ten­der Stim­me – der Prä­si­dent der Dele­gier­ten­ver­samm­lung, der Betriebs­lei­ter der ARA sowie ein Ver­tre­ter der Gewäs­ser­schutz­fach­stel­le des Kan­tons Schaff­hau­sen an.

Die Mit­glie­der des BBA kön­nen nicht der Dele­gier­ten­ver­samm­lung ange­hö­ren. Sie neh­men aber an deren Ver­hand­lun­gen mit bera­ten­der Stim­me teil.

Der aktu­el­le Prä­si­dent des BBA ist Roman Bader, Finanz­re­fe­rent Hallau.


Die Kom­pe­ten­zen und wich­tigs­ten Auf­ga­ben des BBA sind:

  • Füh­rung der Ver­bands­ge­schäf­te, Antrag­stel­lung und Voll­zug der Beschlüs­se der Delegiertenversammlung
  • Ver­tre­tung des Gemein­de­ver­ban­des nach aus­sen, Infor­ma­ti­on der Öffent­lich­keit über die Tätig­keit des Verbandes
  • Auf­sicht über den Betrieb der gemein­sa­men Anlagen
  • Aus­ar­bei­tung Berech­nungs­grund­la­gen für den Kos­ten­tei­ler zuhan­den der Delegiertenversammlung
  • Aus­ar­bei­tung der jähr­li­chen Geschäfts­be­rich­te, der Betriebs­rech­nun­gen, des Bud­gets und des Finanzplanes
  • Auf­nah­me von Anlei­hen und Dar­le­hen, sofern der Bau- und Betriebs­aus­schuss von der Dele­gier­ten­ver­samm­lung mit­tels Bud­get oder spe­zi­el­lem Beschluss hie­zu ermäch­tigt wor­den ist
  • Über­wa­chung der Bau­aus­füh­rung im Rah­men des Pro­jek­tes und der geneh­mig­ten Kredite
  • Geneh­mi­gung des Anschlus­ses an die Kana­li­sa­ti­on der Gemein­den oder des Ver­ban­des für aus­ser­halb der Bau­zo­ne gele­ge­ne Bauten

Rech­nungs­prü­fungs­kom­mis­si­on

Die Rech­nungs­prü­fungs­kom­mis­si­on hat den Vor­anschlag, die Kre­dit­ver­wen­dung, die jähr­li­che Betriebs­rech­nung und den Kos­ten­ver­tei­ler für die Gemein­den auf ihre Rich­tig­keit und Gesetz­mäs­sig­keit hin zu prü­fen und der Dele­gier­ten­ver­samm­lung hier­über schrift­lich Bericht und Antrag zu stellen.

Die Ver­bands­ge­mein­den bestim­men für eine vier­jäh­ri­ge Amts­dau­er abwechs­lungs­wei­se einen Ver­tre­ter für die Rech­nungs­prü­fungs­kom­mis­si­on. Sie besteht aus drei Mit­glie­dern und zwei Ersatzleuten.