Die Verbandsgemeinden
Die Verbandsgemeinden sind das oberste Organ des Abwasserverbandes. Sie beschliessen über Ausgaben, welche die Finanzkompetenzen der Delegiertenversammlung übersteigen.
Jede Gemeinde bestimmt zwei Vertreter für die Delegiertenversammlung des Abwasserverbandes.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung setzt sich aus je zwei Delegierten der Verbandsgemeinden zusammen.
Aktueller Präsident der Delegiertenversammlung ist Hansruedi Schuler, Gemeindepräsident Beringen.
Die Kompetenzen und wichtigsten Aufgaben der Delegiertenversammlung sind:
- Oberaufsicht über das Rechnungswesen und über Bau, Unterhalt und Betrieb gemeinsamer Anlagen
- Erlass eines Finanzplanes, Beschluss über das Budget und die Jahresrechnungen sowie die jährliche Berichterstattung an die Verbandsgemeinden
- Beschlussfassung über neue einmalige Ausgaben im Betrage von bis zu Fr. 2‘000‘000.00 sowie über neue jährlich wiederkehrende Ausgaben von bis zu Fr. 500‘000.00
- Festlegung/Revision des Kostenverteilers
- Wahl des Betriebsleiters, der Mitglieder des Bau- und Betriebsausschusses und des Verbandssekretärs
- Festlegung des Bauprogramms und Genehmigung von Ausführungsplänen
Bau- und Betriebsausschuss
Der Bau- und Betriebsausschuss (BBA) besteht aus je einem Vertreter des Gemeinderates der Verbandsgemeinden. Dem Bau- und Betriebsausschuss gehören zudem – mit beratender Stimme – der Präsident der Delegiertenversammlung, der Betriebsleiter der ARA sowie ein Vertreter der Gewässerschutzfachstelle des Kantons Schaffhausen an.
Die Mitglieder des BBA können nicht der Delegiertenversammlung angehören. Sie nehmen aber an deren Verhandlungen mit beratender Stimme teil.
Der aktuelle Präsident des BBA ist Roman Bader, Finanzreferent Hallau.
Die Kompetenzen und wichtigsten Aufgaben des BBA sind:
- Führung der Verbandsgeschäfte, Antragstellung und Vollzug der Beschlüsse der Delegiertenversammlung
- Vertretung des Gemeindeverbandes nach aussen, Information der Öffentlichkeit über die Tätigkeit des Verbandes
- Aufsicht über den Betrieb der gemeinsamen Anlagen
- Ausarbeitung Berechnungsgrundlagen für den Kostenteiler zuhanden der Delegiertenversammlung
- Ausarbeitung der jährlichen Geschäftsberichte, der Betriebsrechnungen, des Budgets und des Finanzplanes
- Aufnahme von Anleihen und Darlehen, sofern der Bau- und Betriebsausschuss von der Delegiertenversammlung mittels Budget oder speziellem Beschluss hiezu ermächtigt worden ist
- Überwachung der Bauausführung im Rahmen des Projektes und der genehmigten Kredite
- Genehmigung des Anschlusses an die Kanalisation der Gemeinden oder des Verbandes für ausserhalb der Bauzone gelegene Bauten
Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission hat den Voranschlag, die Kreditverwendung, die jährliche Betriebsrechnung und den Kostenverteiler für die Gemeinden auf ihre Richtigkeit und Gesetzmässigkeit hin zu prüfen und der Delegiertenversammlung hierüber schriftlich Bericht und Antrag zu stellen.
Die Verbandsgemeinden bestimmen für eine vierjährige Amtsdauer abwechslungsweise einen Vertreter für die Rechnungsprüfungskommission. Sie besteht aus drei Mitgliedern und zwei Ersatzleuten.